I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Leipzig vom 03.05.2022 -
II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 25.858,00 € festgesetzt.
I.
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