OLG Düsseldorf - Urteil vom 24.05.2022
2 RVs 15/22
Normen:
StPO § 473 Abs. 1;

Verwendbarkeit von personenbezogenen Daten aus Observation zum Beweis anderer StraftatFeststellung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Rahmen längerfristiger Observation

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2022 - Aktenzeichen 2 RVs 15/22

DRsp Nr. 2022/8572

Verwendbarkeit von personenbezogenen Daten aus Observation zum Beweis anderer Straftat Feststellung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Rahmen längerfristiger Observation

Wird bei einer längerfristigen Observation festgestellt, dass der Beschuldigte ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt, dürfen die erlangten personenbezogenen Daten nicht in dem Strafverfahren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwendet werden. Denn zur Aufklärung einer Straftat nach § 21 Abs. 1 StVG, die schon allgemein betrachtet keine Straftat von erheblicher Bedeutung darstellt, hätte eine längerfristige Observation nicht angeordnet werden dürfen (Gedanke des "hypothetischen Ersatzeingriffs").

Tenor

Die Revision wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Normenkette:

StPO § 473 Abs. 1;

Gründe

I.