OLG Thüringen - Beschluss vom 17.05.2022
7 U 1262/21
Normen:
BGB § 249 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Meiningen, vom 25.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 812/19

Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs einer GmbH wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ihrer alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführerin

OLG Thüringen, Beschluss vom 17.05.2022 - Aktenzeichen 7 U 1262/21

DRsp Nr. 2023/3965

Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs einer GmbH wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ihrer alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführerin

Ein Schadensersatzanspruch einer GmbH wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit Ihrer alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführerin setzt neben der Darlegung der Zahlung der vereinbarten Vergütung weiterhin voraus, dass dargetan wird, dass infolge der behaupteten zeitweisen Arbeitsunfähigkeit die Gesellschaftsverluste oder verringerte Gewinne eingefahren hat. Dass die Gesellschaft aufgrund höherer Abschreibungen, sonstiger betrieblicher Aufwendungen, Zinsen und Kfz-Steuern einen Jahresfehlbetrag erlitten hat, reicht dafür nicht aus.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 25.10.2021, Aktenzeichen (326) 2 O 812/19, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Meiningen ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.390,48 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1;

Gründe:

I.