Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.07.2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen Mobbing bzw. wegen Diskriminierung aufgrund Alters und Schwerbehinderung.
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