Die Berufung ist zulässig, aber nicht begründet.
Das Landgericht hat die Klage, mit welcher der Kläger eine Abrechnung seines Schadens auf Neuwagenbasis (unechter Totalschaden) erstrebt, im Ergebnis zu Recht abgewiesen.
1.
Ob der Klageanspruch allein schon deshalb unbegründet ist, weil der Kläger, wie sein Anwalt in der Senatssitzung auf Rückfrage erklärt hat, kein neues Ersatzfahrzeug angeschafft hat, kann dahingestellt bleiben. Selbst wenn man entgegen einer im Vordringen befindlichen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Notthoff, NZV 2003, 509, 510 f.) eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis zulässt, kann die Klage aus den nachfolgend dargelegten Gründen keinen Erfolg haben.
2.
a)
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