I.
Dem Angeschuldigten wird mit der Anklage der Staatsanwaltschaft Bochum vom 4. September 2001 gewerbsmäßige Eingangsabgabenhinterziehung (§§ 369 Abs. 1 Ziffer 1, 370 Abs. 1 Ziffer 2; 373 , 375Abs. 1 zur Last gelegt. Gemeinsam mit mehreren Mittätern soll der Angeschuldigte als Kraftfahrer eines Lkw-Gespanns am 9. Januar 2001 rund 1,5 Mio Zigaretten von Polen aus in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt haben, ohne diese bei den Zollbehörden anzumelden. Nach den Frachtpapieren sollen sich auf dem von dem Angeschuldigten geführten Lkw rund 18 t gefrorene Zwiebeln befunden haben. Es soll ein Steuerschaden von rund 1,3 Mio DM entstanden sein.
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