BGH - Urteil vom 20.12.1968
IV ZR 529/68
Normen:
VVG § 12 ;
Fundstellen:
NJW 1969, 696
VersR 1969, 171

Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Teilklage

BGH, Urteil vom 20.12.1968 - Aktenzeichen IV ZR 529/68

DRsp Nr. 1994/5892

Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Teilklage

Eine Teilklage wahrt die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG wegen des Gesamtanspruchs dann, wenn der Kläger die zunächst eingeklagte Forderung als Teilbetrag bezeichnet und er auf seinem Gesamtanspruch, der auf einem einheitlichen Tatbestand beruht, beharrt.

Normenkette:

VVG § 12 ;
Fundstellen
NJW 1969, 696
VersR 1969, 171