Der Kläger verlangt von dem Beklagten Miete aus einem Mietvertrag vom 14. November 2002 über einen Lkw.
Der Kläger, der gewerblich Fahrzeuge vermietet, ließ auf Bestellung seiner Kundin, der M. GmbH, durch seinen Mitarbeiter einen Lkw auf deren Betriebsgelände bringen. Auf Aufforderung des Mitarbeiters des Klägers unterzeichnete der Beklagte, der als Fahrer bei der inzwischen insolventen M. GmbH angestellt war, den Formularvertrag als "2. Mieter" neben einem Bevollmächtigten der als "Kunde" und "Mieter" bezeichneten M. GmbH.
Der Kläger ist der Ansicht, der Beklagte sei neben der M. GmbH Mieter geworden. Er behauptet, der Beklagte sei vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf seine Haftung aus dem Mietvertrag hingewiesen worden.
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