OLG Köln - Urteil vom 30.12.2021
20 U 69/21
Normen:
VVG a.F. § 5a Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 02.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 247/20

Widerruf eines VersicherungsvertragesInhaltlich fehlerhafte WiderrufsbelehrungTreuwidrigkeit eines Widerrufs (vorliegend verneint)

OLG Köln, Urteil vom 30.12.2021 - Aktenzeichen 20 U 69/21

DRsp Nr. 2022/2269

Widerruf eines Versicherungsvertrages Inhaltlich fehlerhafte Widerrufsbelehrung Treuwidrigkeit eines Widerrufs (vorliegend verneint)

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Juni 2021 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 9 O 247/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.267,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juli 2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 66% und die Beklagte zu 34%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 56% und der Beklagten zu 44% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG a.F. § 5a Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache zu einem Teil Erfolg.

1.