Der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 9. Zivilsenat - vom 3. November 2020 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf Kosten der Klägerin zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
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