OLG Karlsruhe - Urteil vom 02.05.2023
12 U 208/22
Normen:
RDG § 3; BGB § 134; RDG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; RDG § 2 Abs. 2 S. 1; BGB § 138 Abs. 2; VVG a.F. § 5a Abs. 2 S. 1; VVG a.F. § 5a Abs. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2023, 1338
VersR 2023, 763
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 15.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 250/21

Widerspruchsbelehrung bezüglich des Abschlusses einer VersicherungRechtsfolgen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung bezüglich einer VersicherungspoliceVerstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung des Widerspruchsrechts einen Versicherungsvertrag betreffend

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.05.2023 - Aktenzeichen 12 U 208/22

DRsp Nr. 2023/6333

Widerspruchsbelehrung bezüglich des Abschlusses einer Versicherung Rechtsfolgen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung bezüglich einer Versicherungspolice Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung des Widerspruchsrechts einen Versicherungsvertrag betreffend

1. Eine Widerspruchsbelehrung, nach der die Frist für den Widerspruch mit dem "Erhalt des Versicherungsscheins" beginnen soll, ist fehlerhaft.2. Die spätere Ausübung des Widerspruchsrechts verstößt jedoch gegen Treu und Glauben, da lediglich ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, sofern dem Versicherungsnehmer die Verbraucherinformation und die Versicherungsbedingungen tatsächlich mit dem Versicherungsschein übersandt wurden.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 15.07.2022, Az. 21 O 250/21, wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

RDG § 3; BGB § 134; RDG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; RDG § 2 Abs. 2 S. 1; BGB § 138 Abs. 2; VVG a.F. § 5a Abs. 2 S. 1; VVG a.F. § 5a Abs. 1;

Gründe

I.

1. 2.