Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Einspruchseinlegung

Zentrale Bußgeldstelle ...

 

Az. dort: ...

Az. hier: ...

In der Bußgeldsache

gegen

...

beantrage ich

1.   die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,

2.   Aussetzung der Vollstreckung.

Sodann lege ich erneut

Einspruch

ein, beantrage

Akteneinsicht

und widerspreche vorsorglich bereits jetzt einer Beschlussentscheidung.

Begründung:

Der Betroffene war ohne eigenes Verschulden an der Erhebung des Einspruchs gehindert. Dieser erhielt den Bußgeldbescheid wohl am ... und rief den Unterzeichner am ... an.

Dieser sicherte dem Betroffenen zu, kurzfristig Einspruch einzulegen. Noch am selben Tag übersandte der Betroffene Unterzeichner per E-Mail den Bußgeldbescheid in Kopie.

Der Unterzeichner notierte sich zwar die Einspruchsfrist, vergaß aber, diese auch im Fristenkalender eintragen zu lassen. Seiner Erinnerung nach war er direkt nach Ausdruck der E-Mail direkt wieder in ein weiteres längeres Telefonat mit einem Mandanten gebunden. Der Einspruch geriet in Vergessenheit. Erst als am heutigen Tag der Betroffene telefonisch in der Kanzlei meldete, er habe eine Zahlungsaufforderung der Bußgeldbehörde erhalten, fiel auf, dass kein Einspruchsschriftsatz hier gefertigt worden war.

 

Alles Vorstehende versichert der Unterzeichner, dem die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt bekannt ist, ausdrücklich

an Eides statt.