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Rechtsprechung
1973
BGH
BGH - Urteil vom 15.11.1973
VII ZR 56/73
Normen:
ZPO
§
233
;
Fundstellen:
VersR 1974, 363
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem Prozeßvergleich vereinbarten Widerrufsfrist
BGH,
Urteil
vom 15.11.1973
- Aktenzeichen VII ZR 56/73
DRsp Nr. 1994/5611
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem Prozeßvergleich vereinbarten Widerrufsfrist
Gegen die Versäumung der in einem Prozeßvergleich vereinbarte Widerrufsfrist ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich.
Normenkette:
ZPO
§
233
;
Hinweise:
Bestätigung v. BGH v. 19.01.1955, VersR 1955, 170
Fundstellen
VersR 1974, 363
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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