BGH - Urteil vom 15.11.1973
VII ZR 56/73
Normen:
ZPO § 233 ;
Fundstellen:
VersR 1974, 363

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem Prozeßvergleich vereinbarten Widerrufsfrist

BGH, Urteil vom 15.11.1973 - Aktenzeichen VII ZR 56/73

DRsp Nr. 1994/5611

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem Prozeßvergleich vereinbarten Widerrufsfrist

Gegen die Versäumung der in einem Prozeßvergleich vereinbarte Widerrufsfrist ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich.

Normenkette:

ZPO § 233 ;

Hinweise:

Bestätigung v. BGH v. 19.01.1955, VersR 1955, 170

Fundstellen
VersR 1974, 363