LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.08.2022
7 Sa 440/21
Normen:
BGB § 305 b; BGB § 623; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 21.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1258/20

Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Sales Director eines Reifenherstellers wegen Fehlverhalten im Zusammenhang der Kündigung der Vertragsverhältnisse mit Kommissionären

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.08.2022 - Aktenzeichen 7 Sa 440/21

DRsp Nr. 2023/766

Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Sales Director eines Reifenherstellers wegen Fehlverhalten im Zusammenhang der Kündigung der Vertragsverhältnisse mit Kommissionären

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.09.2021, Az.: 6 Ca 1258/20, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die durch die Nebenintervention im Berufungsverfahren verursachten Kosten werden dem Nebenintervenienten auferlegt.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305 b; BGB § 623; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Kündigungen vom 23. März 2020 und vom 29. Oktober 2020, einen allgemeinen Feststellungsantrag, die Erteilung eines Zwischenzeugnisses, einen erfolgsunabhängigen Bonus sowie Arbeitsentgelt für die Monate Juli 2020, August 2020 und September 2020.

Die Beklagte ist eine Konzerngesellschaft des G. Konzerns, eines Reifenherstellers, dessen Hauptverwaltung ihren Sitz in Singapur hat. Sie beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer.

Der 1967 geborene Kläger ist verheiratet und gegenüber einem Kind zum Unterhalt verpflichtet.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 1. a) b) c) d) e) 2. 3. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.