I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 11.8.2021 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
II. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 10.607,96 EUR festgesetzt.
A.
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