1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 01. Juli 2021 ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der auf Dienstag, 18. Januar 2022 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
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