1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 6.000,00 EUR und der des landgerichtlichen Verfahrens auf bis zu 12.000 EUR festgesetzt.
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