BGH - Urteil vom 17.12.1985
VI ZR 192/84
Normen:
AGBG §§ 3, 9 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
VersR 1986, 467

Wirksamkeit eines formularmäßigen Abfindungsvergleichs bei Erstreckung des Verzichts auf weitergehende Ansprüche gegen jeden Dritten

BGH, Urteil vom 17.12.1985 - Aktenzeichen VI ZR 192/84

DRsp Nr. 1994/4379

Wirksamkeit eines formularmäßigen Abfindungsvergleichs bei Erstreckung des Verzichts auf weitergehende Ansprüche gegen jeden Dritten

Ein formularmäßiger Abfindungsvergleich, bei dem sich der Verzicht des Geschädigten auf weitergehende Ansprüche gegen "jeden Dritten" erstreckt, benachteiligt den Geschädigten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.

Normenkette:

AGBG §§ 3, 9 ; BGB § 242 ;

Tatbestand: