OLG Brandenburg - Beschluss vom 04.05.2022
11 U 239/21
Normen:
ZPO § 254; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 14.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 180/21

Wirksamkeit von Beitragsanpassungen einer privaten KrankenversicherungUnzulässigkeit von negativen FeststellungsanträgenVoraussetzungen eines Auskunftsanspruchs

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.05.2022 - Aktenzeichen 11 U 239/21

DRsp Nr. 2022/9025

Wirksamkeit von Beitragsanpassungen einer privaten Krankenversicherung Unzulässigkeit von negativen Feststellungsanträgen Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs

I. Beide Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 14.10.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin - 6 O 180/21 - aus den nachfolgend dargestellten Gründen gem. § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.

II. Für die Klägerin besteht Gelegenheit, sich zu der beabsichtigten Zurückweisung ihres Rechtsmittels binnen drei Wochen ab der Zustellung dieses Beschlusses zu äußern. Ihr bleibt anheimgestellt, die Berufung - aus Gründen der Kostenersparnis gemäß GKG -KV Nr. 1222 - vor dem Ablauf dieser Frist zurückzunehmen.

Normenkette:

ZPO § 254; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; VVG § 203 Abs. 5;

Gründe: