Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 17. November 2020 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung von mehr als 919,48 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juni 2019 sowie zur Freistellung des Klägers von Rechtsanwaltskosten in Höhe von mehr als 147,56 € verurteilt worden ist.
Die Berufung des Klägers wird auch insoweit zurückgewiesen.
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