Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Kammergerichts - 6. Zivilsenat - vom 8. Februar 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben,
1.als festgestellt worden ist,
dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Krankenversicherung mit der Versicherungsnummer 4 unwirksam sind und der Kläger nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbeitrags verpflichtet ist:
a) b) 2.
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