LG Mainz, vom 26.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 271/21
OLG Koblenz, vom 20.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 1556/22
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Auskunftspflicht des Schuldners im Rahmen einer Rechtsbeziehung
BGH, Urteil vom 19.03.2025 - Aktenzeichen IV ZR 204/23
DRsp Nr. 2025/4080
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Auskunftspflicht des Schuldners im Rahmen einer Rechtsbeziehung
1. Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll. So verhält es sich indes, soweit zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung der auf eine unwirksame Beitragserhöhung gezahlten Prämienanteile die Tatsachegehört, dass der Beitrag in einem versicherten Tarif zu einem bestimmten Zeitpunkt erhöht wurde, und der Kläger diese Informationen erst durch die vorliegende Auskunftsklage erlangen will, die daher nicht nur der näheren Bestimmung eines bestehenden Anspruchs dient.2. Es kommt jedoch eine Umdeutung der zunächst erhobenen Stufenklage in eine von der Stufung unabhängige objektive Klagehäufung in Betracht, die ein - zumindest für die Rechtsschutzgewährung ausreichendes - berechtigtes Interesse des Klägers voraussetzt.
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