SchlHOLG - Urteil vom 18.07.2022
16 U 181/21
Normen:
VVG § 3 Abs. 3 S. 1; BGB § 810; DSGVO Art. 15; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 10.11.2021

Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten KrankenversicherungAnspruch auf Ausstellung von im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten NachtragsversicherungsscheinenZulässigkeitsvoraussetzungen für eine Stufenklage

SchlHOLG, Urteil vom 18.07.2022 - Aktenzeichen 16 U 181/21

DRsp Nr. 2022/13329

Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung Anspruch auf Ausstellung von im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten Nachtragsversicherungsscheinen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Stufenklage

1. Ein Versicherungsnehmer, der in der privaten Krankenversicherung gezahlte Beiträge zurückverlangen will, hat Anspruch auf - allein - die Erteilung von Nachtragsversicherungsscheinen aus vergangenen Jahren aus § 3 Abs. 3 VVG, wenn er darlegt und beweist, dass er über die ihm erteilten Versicherungsscheine nicht mehr verfügt.2. Kein Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen zur Beitragsanpassung ergibt sich aus § 810 BGB und auch keiner - jedenfalls keiner, der weiterginge, als jener aus § 3 Abs. 3 VVG - aus Art. 15 DS-GVO.