OLG Köln - Urteil vom 13.05.2022
20 U 295/21
Normen:
VVG § 203 Abs. 5; ZPO § 97;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 24.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 488/20

Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten KrankenversicherungFormelle Anforderungen an ein BeitragserhöhungsschreibenVeränderung von Rechnungsgrundlagen über einen geltenden SchwellenwertAnspruch auf Auskunft über vergangene Beitragsanpassungen

OLG Köln, Urteil vom 13.05.2022 - Aktenzeichen 20 U 295/21

DRsp Nr. 2022/8358

Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung Formelle Anforderungen an ein Beitragserhöhungsschreiben Veränderung von Rechnungsgrundlagen über einen geltenden Schwellenwert Anspruch auf Auskunft über vergangene Beitragsanpassungen

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.11.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - Az. 9 O 488/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch den Kläger im Hinblick auf die ausgeurteilte Zahlungsverpflichtung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages und im Hinblick auf die Verurteilung zur Auskunftserteilung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 500,00 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird für die Beklagte im Hinblick auf die Frage des Bestehens und des Inhalts des Auskunftsanspruchs zugelassen.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5; ZPO § 97;

Gründe

I.