Die Berufung des Klägers gegen das am 30.06.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 31. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin -
Auf die Berufung der Beklagten wird das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Krankenversicherung mit der Versicherungsnummer ... bis zum 31.12.2016 unwirksam waren:
in dem Tarif EL-Bonus die Erhöhungen zum 01.01.2014 um 52,65 € und zum 01.01.2015 um 20,45 €.
2. 3. 4.
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