OLG Brandenburg - Urteil vom 03.07.2024
11 U 172/20
Normen:
VVG § 203 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 30.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 100/19

Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.07.2024 - Aktenzeichen 11 U 172/20

DRsp Nr. 2024/10645

Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

1. Der Versicherungsnehmer muss im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung den Mitteilungen des Versicherers mit der gebotenen Klarheit entnehmen können, dass eine Veränderung der genannten Rechnungsgrundlagen über dem Schwellenwert die konkrete Beitragserhöhung ausgelöst hat. 2. Die Fehlerhaftigkeit einer am § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme lässt die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.06.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 31. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin - 31 O 100/19 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Krankenversicherung mit der Versicherungsnummer ... bis zum 31.12.2016 unwirksam waren:

in dem Tarif EL-Bonus die Erhöhungen zum 01.01.2014 um 52,65 € und zum 01.01.2015 um 20,45 €.

2. 3. 4.