OLG Brandenburg - Urteil vom 03.05.2024
11 U 237/23
Normen:
VVG § 203 Abs. 2; VAG § 155 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 28.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 104/22

Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.05.2024 - Aktenzeichen 11 U 237/23

DRsp Nr. 2024/13592

Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

1. Eine fehlerhafte Limitierungsentscheidung führt nur dazu, dass die von dem Versicherungsnehmer zu zahlende Prämie anzupassen ist, soweit er individuell nachteilig betroffen ist. 2. Stützt sich ein Versicherungsnehmer zur Begründung der materiellen Unwirksamkeit einer Beitragsanpassung auf nicht auf seinen Streitfall zugeschnittene subjektive Zweifel und Behauptungen ins Blaue hinein, so ist das unbeachtlich.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 28.09.2023, Az. 13 O 104/22, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Berufungsstreitwert wird auf bis zu 10.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 2; VAG § 155 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.

Die Parteien streiten im Wesentlichen über die Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung und sich daraus ergebende Ansprüche auf Rückerstattung, Feststellung sowie Herausgabe von Nutzungen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 540 Abs. 2 i.V.m. § 313a ZPO abgesehen.

II.