OLG Brandenburg - Urteil vom 19.04.2024
11 U 19/24
Normen:
VVG § 203 Abs. 2 S. 1, 4; VAG § 155 Abs. 1 S. 2, 3, 4;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 09.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 50/23

Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; Überprüfung der technischen Berechnungsgrundlagen durch den zustimmenden Treuhänder

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.04.2024 - Aktenzeichen 11 U 19/24

DRsp Nr. 2024/8543

Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; Überprüfung der "technischen Berechnungsgrundlagen" durch den zustimmenden Treuhänder

1. Der Versicherungsnehmer kann die Wirksamkeit einer Prämienanpassung nicht allein mit der behaupteten Unvollständigkeit der Treuhänderunterlagen angreifen. 2. Soweit die Beweislast des Krankenversicherers nur im Falle einer prozessual beachtlichen Beanstandung seitens des klagenden Versicherungsnehmers ausgelöst wird, gilt dies erst recht, soweit es Limitierungsmaßnahmen betrifft, hinsichtlich derer den Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast trifft.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 09.01.2024, Az. 13 O 50/23, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Kopie der personenbezogenen Daten zum Beitragsverlauf des Versicherungsvertrages mit der Versicherungsnummer K... - mit Ausnahme des Pflegepflichtversicherungstarifs - in den Jahren 2017, 2018 und 2019 zur Verfügung zu stellen, aus der folgende Informationen zu entnehmen sind:

-

Zeitpunkt und Höhe des Alt- und Neubeitrages für jede stattgefundene Beitragsanpassung gemäß § 203 Abs. 2 VVG

-

Zeitpunkt erfolgter Tarifwechsel unter Angabe des Herkunfts- und Zieltarifs

- 2. 3. 4. 5. 6.