Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12.07.2021, Az.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 55 % und die Beklagte 45 % zu tragen.
3.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
I.
1. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) 2. 3. a) b) - - -
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