OLG Karlsruhe - Urteil vom 02.06.2022
12 U 240/21
Normen:
VVG § 203 Abs. 2; VVG § 203 Abs. 5;
Fundstellen:
MDR 2022, 1096
VersR 2022, 1084
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 12.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 217/20

Wirksamkeit von Tariferhöhungen in einer privaten Kranken- und PflegeversicherungFormelle und materielle Anforderungen an eine PrämienanpassungÜberschreitung eines gesetzlichen Schwellenwerts

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.06.2022 - Aktenzeichen 12 U 240/21

DRsp Nr. 2022/9153

Wirksamkeit von Tariferhöhungen in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung Formelle und materielle Anforderungen an eine Prämienanpassung Überschreitung eines gesetzlichen Schwellenwerts

Prämienanpassung im Beitragsentlastungstarif zur substitutiven Krankenversicherung Die formellen und materiellen Anforderungen an die Prämienanpassung in einem ergänzend zur substitutiven Krankenversicherung abgeschlossenen Tarif zur Beitragsentlastung im Alter richten sich nach § 203 Abs. 2 und Abs. 5 VVG.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12.07.2021, Az. 11 O 217/20, wird zurückgewiesen.

2.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 55 % und die Beklagte 45 % zu tragen.

3.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 2; VVG § 203 Abs. 5;

Gründe

I.

1. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) 2. 3. a) b) - - -