LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.12.2024
3 SLa 139/24
Normen:
BGB § 613a;
Fundstellen:
EzA-SD 2025, 8
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 23.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1713/23

Zahlung monatlicher Abfindungsleistungen aus einem Aufhebungsvertrag als unternehmensbezogenes Geschäft

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2024 - Aktenzeichen 3 SLa 139/24

DRsp Nr. 2025/5144

Zahlung monatlicher Abfindungsleistungen aus einem Aufhebungsvertrag als unternehmensbezogenes Geschäft

1. Ist das Konzernunternehmen (A), von dem ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitsverhältnis im Wege des Teilbetriebsübergangs nach § 613a BGB zu einer anderen Konzerngesellschaft (B) gewechselt und für diese auch bereits eine Zeit lang tätig geworden ist, im Rubrum eines dann unterzeichneten Aufhebungsvertrages, im Briefkopf jeder einzelnen Seite sowie bei der Unterschriftenzeile ohne Vertretungszusatz genannt, sind dies zwar gewichtige Indizien für das Vorliegen eines Eigengeschäfts. Gleichwohl kann sich aus den weiteren Begleitumständen, dem gesamten Inhalt und Sinn und Zweck des Vertrages im Wege der Auslegung ergeben, dass ein unternehmensbezogenes Geschäft in Vertretung für die Konzerngesellschaft (B) vorliegt, wenn diese - den Parteien bekannt - die einzige Arbeitgeberin des betroffenen Arbeitnehmers ist, deren Arbeitsverhältnis mit ihm überhaupt aufgelöst werden könnte. Das gilt selbst dann, wenn diese Konzerngesellschaft (B) in dem gesamten 10-seitigen Vertragstext nicht ein einziges Mal namentlich genannt wird.