OLG Zweibrücken - Beschluss vom 11.12.2003
1 Ss 173/03 a-b
Normen:
StGB § 47 Abs. 1 § 54g ;
Fundstellen:
VRS 106, 274
Vorinstanzen:
LG Zweibrücken, vom 19.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4009 Js 1209/99

Zulässigkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Härteausgleichs

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.12.2003 - Aktenzeichen 1 Ss 173/03 a-b

DRsp Nr. 2006/9232

Zulässigkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Härteausgleichs

Die Einschränkung des § 47 Abs. 1 StGB greift nicht ein, wenn im Wege der Gesamtstrafenbildung eine kurze Freiheitsstrafe nur deshalb zu verhängen ist, weil ein Härteausgleich wegen unterbliebener Gesamtstrafenbildung aufgrund vollständiger Vollstreckung einer gesamtstrafenfähigen Sanktion zu erfolgen hat.

Normenkette:

StGB § 47 Abs. 1 § 54g ;

Gründe:

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken vom 19. Mai 2003 wird auf Kosten der Angeklagten als unbegründet verworfen; die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigungen hat keinen die Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben (§§ 349 Abs. 2, Abs. 3, 473 Abs. 1 StPO).

Zu der vom Angeklagten R. F. erhobenen allgemeinen Sachrüge ist Folgendes anzumerken:

Im angefochtenen Urteil wird im Zusammenhang der Zumessung der Strafe für diesen Angeklagten abschließend ausgeführt: