OLG Saarbrücken - Urteil vom 23.12.2003
3 U 212/03
Normen:
ZPO § 139 ; ZPO § 314 ; ZPO § 529 ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 ; StVO § 5 Abs. 2 ; StVG § 7 ; StVG § 17 ; BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 840 Abs. 1 ; BGB § 847 Abs. 1 a. F. ; PflVG § 3 Nr. 1 ; PflVG § 3 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 27.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 225/02

Zur Sorgfaltspflicht und Haftung eines zur Überprüfung des Überholvorganges ausscherenden Kraftfahrers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.12.2003 - Aktenzeichen 3 U 212/03

DRsp Nr. 2004/4700

Zur Sorgfaltspflicht und Haftung eines zur Überprüfung des Überholvorganges ausscherenden Kraftfahrers

»a) Auch ein Kraftfahrer, der nach links ausschert, um zu überprüfen, ob die Gegenfahrbahn frei ist und er einen Überholvorgang einleiten kann, muss äußerste Sorgfalt anwenden, um die jedwede Gefährdung des Gegenverkehrs auszuschließen. b) Der Ausscherende muss dabei den Fahrvorgang so gestalten, dass er sein Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht. Ist die Bremsanlage des Fahrzeugtyp typbedingt nicht für ein plötzliches Abbremsen und Wiedereinscheren in die eigene Fahrspur geeignet, so hat er den Ausschervorgang so zu gestalten, dass es gar nicht erst zu einem solchen Fahrmanöver mit der Folge des Überbremsens der Räder kommen kann. c) Der Fahrer muss sich mit den entsprechenden Fahreigenschaften seines Fahrzeuges vertraut machen und notfalls von riskanten Überholmanövern absehen. d) Den Überholenden trifft bei einem Verstoß gegen diese Anforderungen regelmäßig die Alleinhaftung.«

Normenkette:

ZPO § 139 ; ZPO § 314 ; ZPO § 529 ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 ; StVO § 5 Abs. 2 ; StVG § 7 ; StVG § 17 ; BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 840 Abs. 1 ; BGB § 847 Abs. 1 a. F. ; PflVG § 3 Nr. 1 ; PflVG § 3 Nr. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Parteien streiten um Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls.