KG vom 29.11.1971
12 U 1168/71
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DAR 1972, 43
DRsp I(123)162a
ES Kfz-Schaden A-3/5
NJW 1972, 496
VRS 42, 82

Zur Verwertungspflicht des Schädigers

KG, vom 29.11.1971 - Aktenzeichen 12 U 1168/71

DRsp Nr. 1994/1830

Zur Verwertungspflicht des Schädigers

»1. Der Verwendungszweck eines Fahrzeugs kann das Recht zur Anschaffung eines Neufahrzeugs begründen.2. Auch ein Kfz-Händler kann als Schadensersatz den Listenpreis des Fahrzeugs ohne Abzug des Händlerrabatts verlangen, wenn ihm wegen des Unfalls der Verkauf eines Fahrzeugs entgangen ist.3. Der Geschädigte kann dem Schädiger das beschädigte Fahrzeug zur Verfügung stellen und ist nur im Rahmen von § 254 BGB zur eigenen Verwertung verpflichtet.«

Normenkette:

BGB § 249 ;