Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung der Klägerin.
Die Klägerin erwarb im März 2016 einen Gebrauchtwagen Renault Captur zum Kaufpreis von 16.990 €. Zur Finanzierung des Kaufpreises schlossen die Parteien mit Datum vom 6. März 2016 einen Darlehensvertrag über 16.990 €. Der Darlehensvertrag enthält auf Seite 3 unter anderem folgende Angaben:
"Kündigungsmöglichkeit der DN (Vorzeitige Rückzahlung)
Die DN haben das Recht, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
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