Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachung |
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ja |
nein |
Ist eine Ermächtigungsnorm vorhanden (Ländergesetze)? |
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Beachte: allgemeine Verkehrsüberwachung ist begrifflich zu trennen von Verfolgung und von unaufschiebbaren Maßnahmen i.S.d. Ordnungsrechts. |
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War die Verwaltung auch bei Einschaltung Privater noch "Herrin" des Verfahrens? Insbesondere: Befand sich ein gemeindlicher Vollzugsbe-amter in unmittelbarer Nähe des Messorts und nahm seine Aufsichts-pflicht über den Privaten wahr? |
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War die Durchführung der eigentlichen Messung ordnungsgemäß? Insbesondere: Besaß der private Mitarbeiter die erforderlichen tech-nischen Kenntnisse zur Bedienung des Geräts? |
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Lag pflichtgemäßes Ermessen bei Auswahl des Einsatzorts und Art der Durchführung(folgt aus § 47 OWiG; Gegenstück fiskalisches Interesse; bei Verstoß auf Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot plädieren, zumindest in Hoffnung auf Einstellung/Bußgeldreduzierung)vor? |
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Wie weit geht die Ermächtigung? Ist nur die Dokumentation der Geschwindigkeitsübertretung oder auch Anhalten des Fahrzeugs von der Ermächtigungsnorm gedeckt? |
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