Checkliste: Fahrverbot |
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- Dogmatisch als Nebenstrafe ausgebildet. |
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- Liegt Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe vor? |
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- Lange zurückliegende Tat hindert Fahrverbot (nicht schon bei 1 Jahr). |
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- Liegt Regelfall vor, § 44 Abs. 1 Satz 3 StGB? |
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- Rein spezialpräventive Wirkung. |
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- Wirksamkeit tritt mit Abgabe bei Vollstreckungsbehörde ein, spätestens aber einen Monat nach Rechtskraft. Frist läuft mit Abgabe bei der Vollstreckungsbehörde. |
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- Mehrere Fahrverbote sind nacheinander zu vollstrecken. |
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- Im Rahmen des § 44 StGB ist es möglich, das Fahrverbot um einen Monat nach Rechtskraft der Entscheidung hinauszuschieben. |
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