Checkliste: Liegt ein ordnungsgemäßes Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere gerichtsverwertbare Sicherung der Beweise vor? |
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ja |
nein |
Ist die Benutzung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr gegeben? |
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Ist dieses Kraftfahrzeug "geführt" worden? |
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Ist der Nachweis eines der in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten Wirkstoffe erfolgt? |
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Ist der Nachweis im Blut erfolgt? |
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Liegt ein Ausnahmetatbestand der bestimmungsgemäßen Einnahmen eines verschriebenen Arzneimittels vor? |
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bei Opiaten: Ist der Opiatnachweis ordnungsgemäß geführt? |
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bei Kokainmetaboliten (Benzoyleconin): Ist Kokain oder Crack konsumiert worden? |
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Ist die Wirkung nachgewiesen oder sind nur die Werte im Nachweisbereich festgestellt? |
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Verjährungsfristen beachtet, insbesondere beim Übergang vom Straf- in das Ordnungswidrigkeitenverfahren? |
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Sind etwaige Auswirkungen auf das Führerscheinverwaltungsverfahren bedacht? |
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Liegt "Wirkung" eines in der Anlage bezeichneten Wirkstoffs vor (BVerfG, Entsch. v. 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03)? |
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Wurde bei § 24a StVG Vorsatz und Fahrlässigkeit überprüft? |
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Einlassung des Mandanten über letzten Konsum: Ist die Einlassung mit den gemessenen Werten zeitlich in Einklang zu bringen? |
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