Checkliste: § 24a StVG, "0,5-Promille-Grenze"

Checkliste: § 24a StVG, "0,5-‰-Grenze"

 

 

ja

nein

Liegt öffentlicher Straßenverkehr vor?
Liegt eine Nutzung eines Kraftfahrzeugs (hier Abweichung zu §§ 315c, 316 StGB alle Fahrzeuge) vor?
Wurde dieses Fahrzeug "geführt"?
mit mindestens 0,5 Alkohol im Blut oder einer entsprechenden Alkoholmenge im Körper?
oder 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft bei AAK?
Liegt eine relative Fahruntüchtigkeit i.S.d. §§ 315c, 316 StGB vor?
Dann ist keine Ordnungswidrigkeit gegeben.
Läuft die lange Verjährung des § 31 OWiG (ein Jahr bei Vorsatz/sechs Monate bei Fahrlässigkeit)?
Haben Sie die Möglichkeit des Tatbestandsirrtums geprüft?
Vorsatz setzt Kenntnis sämtlicher Tatbestandsmerkmale voraus, § 11 Abs. 1 OWiG.
Liegt Verbotsirrtum (mangelndes Unrechtsbewusstsein) in verschuldeter oder unverschuldeter Form vor?
Lag ein Notstand vor?
Gab es sonstige Umstände, die die Fahrt in einem milderen Licht erscheinen lassen?