Checkliste: § 24a StVG, "0,5-‰-Grenze" |
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ja |
nein |
Liegt öffentlicher Straßenverkehr vor? |
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Liegt eine Nutzung eines Kraftfahrzeugs (hier Abweichung zu §§ 315c, 316 StGB → alle Fahrzeuge) vor? |
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Wurde dieses Fahrzeug "geführt"? |
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mit mindestens 0,5 ‰ Alkohol im Blut oder einer entsprechenden Alkoholmenge im Körper? |
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oder 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft bei AAK? |
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Liegt eine relative Fahruntüchtigkeit i.S.d. §§ 315c, 316 StGB vor?Dann ist keine Ordnungswidrigkeit gegeben. |
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Läuft die lange Verjährung des § 31 OWiG (ein Jahr bei Vorsatz/sechs Monate bei Fahrlässigkeit)? |
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Haben Sie die Möglichkeit des Tatbestandsirrtums geprüft?Vorsatz setzt Kenntnis sämtlicher Tatbestandsmerkmale voraus, § 11 Abs. 1 OWiG. |
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Liegt Verbotsirrtum (mangelndes Unrechtsbewusstsein) in verschuldeter oder unverschuldeter Form vor? |
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Lag ein Notstand vor? |
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Gab es sonstige Umstände, die die Fahrt in einem milderen Licht erscheinen lassen? |
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