Checkliste: Liegt erlaubte Selbstregulierung vor?

Checkliste: Liegt erlaubte Selbstregulierung i.S.d. E.2.2 AKB 2008vor?

 

 

ja

nein

Haben Sie den konkreten Versicherungsvertrag überprüft? Besonders die dort angegebenen Beträge?
Selbstregulierung stellt Ausnahme zum Befriedigungsverbot der E.2.2 AKB 2008 dar.
Zulässige Selbstregulierung lässt die Anzeigepflicht der E.1.1 AKB 2008 entfallen.
Haben Sie die aktuellen AVB überprüft?
Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachten
ggf. alternative AVB gegenüber den Muster-AKB beachten

 

 

bei Übergang in Klagesache nach Stiefel/Hofmann in jedem Fall Pflicht zur Benachrichtigung des Versicherers

 

 

Sind die Selbstregulierungsbeträge lt. Versicherungsvertrag überschritten?
Welche Beträge sind pro Versicherungsfall möglich?

 

 

Haben Sie eine Wirksamkeitskontrolle der Obliegenheiten vorgenommen?
Ist die Obliegenheit nach den §§ 305-310 BGB gültig (für Altfälle §§ 3, 9 AGBG)?
Hält sich die vertragliche Obliegenheit im gesetzlich erlaubten Rahmen?
Haftpflichtversicherung: § 28 VVG, §4PflVG, §§6, 7KfzPflVV, E 1.1 AKB 2008

 

 

Kasko-/Insassenunfallversicherung: § 28 VVG, E 1.1 AKB 2008

 

 

Ist Text der Muster-AKB eingehalten?
Dann liegt rechtlich wirksame Obliegenheit vor.
Ist abweichender Text enthalten?
Dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen.

 

 

ja

nein

Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung, § 28 VVG