Checkliste: Liegt erlaubte Selbstregulierung i.S.d.
E.2.2
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ja |
nein |
Haben Sie den konkreten Versicherungsvertrag überprüft? Besonders die dort angegebenen Beträge? |
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Selbstregulierung
stellt Ausnahme zum Befriedigungsverbot der
E.2.2
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Zulässige
Selbstregulierung lässt die Anzeigepflicht der
E.1.1
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Haben Sie die aktuellen
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ggf. alternative
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bei Übergang in Klagesache nach Stiefel/Hofmann in jedem Fall Pflicht zur Benachrichtigung des Versicherers |
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Sind die Selbstregulierungsbeträge lt. Versicherungsvertrag überschritten? |
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Welche Beträge sind pro Versicherungsfall möglich? |
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Haben Sie eine Wirksamkeitskontrolle der Obliegenheiten vorgenommen? |
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Ist die Obliegenheit nach den §§ 305-310 BGB gültig (für Altfälle §§
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Hält sich die vertragliche Obliegenheit im gesetzlich erlaubten Rahmen? |
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Haftpflichtversicherung:
§ 28 VVG, §4PflVG, §§6, 7KfzPflVV,
E 1.1
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Kasko-/Insassenunfallversicherung:
§ 28 VVG, E 1.1
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Ist Text der Muster-
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Ist abweichender Text enthalten?Dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen. |
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ja |
nein |
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung, § 28 VVG |
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