Checkliste: Schadensmeldung bei Rechtschutzversicherung

Checkliste: Schadensmeldung bei Rechtsschutzversicherung

 

 

1.

Notwendige allgemeine Informationen

a)     Name und Anschrift des/der Versicherungsnehmers/Versicherungsnehmerin

b)     Name und Anschrift des Rechtsschutzversicherers

c)     Versicherungsscheinnummer (falls schon bekannt: Schadensnummer - diese ist möglicherweise schon bekannt, wenn der Mandant den Schaden telefonisch gemeldet hat)

d)     Datum und Uhrzeit des Schadensereignisses,

e)     bei  Auslandsschäden: Angabe der nächstgrößeren Stadt und des Landes

f)      Angabe der Person, für die Rechtsschutz begehrt wird:

-    Versicherungsnehmer

-    Ehegatte

-    Kinder (Geburtsdatum angeben)

-    bei Ehegatten und Kindern Angaben, in welcher Eigenschaft sie im Fahrzeug waren: berechtigte(r) Fahrer/-in, berechtigte(r) Insasse/-in

-    im Versicherungsvertrag individuell genannte sonstige Personen

-         natürliche Personen, denen Ansprüche aufgrund Verletzung oder Tötung des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes zustehen

g)     weiterer Rechtsschutz: Angaben, falls für die um Rechtsschutz nachgesuchte Person bei einer anderen oder bei der gleichen Gesellschaft ein weiterer Rechtsschutzvertrag besteht (Gesellschaft und Versicherungsscheinnummer).