Checkliste: Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit i.S.d. Rennveranstaltungsklausel?

Checkliste: Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit i.S.d. Rennveranstaltungsklausel des § 2b Abs. 1 lit. d) AKB?

 

Vorschau: Mit dem 01.01.2008 tritt das reformierte VVG in Kraft. Es gilt dann für alle Neuverträge. Auf laufende Verträge ("Altverträge") findet bis zum 31.12.2008 das alte Recht Anwendung. Ab dem 01.01.2009 gilt auch für diese Verträge das neue Recht.

Die Klagefrist des heutigen § 12 Abs. 3 VVG entfällt mit der Reform ersatzlos.

 

 

ja

nein

Liegt Risikoausschluss nach § 2b Abs. 3b AKB vor?
Dann unbedingte Leistungsfreiheit, da Risikoausschluss.
Haben Sie den Versicherungsvertrag und die aktuellen AVB überprüft?
Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachten.
Ist diese Obliegenheit objektiv und subjektiv tatsächlich verletzt?
Liegt eine Rennveranstaltung vor (Kriterien siehe BGH, Urt. v. 01.04.2003 - VI ZR 321/02, BGHReport 2003, 803 = DAR 2003, 410 = JZ 2004, 92 = MDR 2003, 869 = VRS 105, 253 = VersR 2003, 775)?
Bei VN/Halter/Eigentümer: Leistungsfreiheit nur bei eigener Handlung.

 

 

Mitversicherte Personen haften wie VN, § 3 AKB.

 

 

Repräsentanten lassen auch den Repräsentierten haften.

 

 

Haben Sie eine Wirksamkeitskontrolle der Obliegenheiten vorgenommen?
Ist die Obliegenheit nach den §§ 305-310 BGB gültig (für Altfälle §§ 3, 9 AGBG)?
Hält sich die vertragliche Obliegenheit im gesetzlich erlaubten Rahmen?