Arglistige Täuschung

Agenturgeschäfte

Sogenannte Agenturgeschäfte, bei denen der Kfz-Händler ein Fahrzeug lediglich im Auftrag des Eigentümers verkauft und somit den Kaufvertrag zwischen Eigentümer und künftigem Käufer lediglich vermittelt, sind grundsätzlich zulässig. Diskutiert wird, ob Sie als Umgehung der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf anzusehen sind. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Eigentümer des Gebrauchtwagens bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als der eigentliche Verkäufer anzusehen ist und somit auch das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs trägt.

Alter

Das Alter ist beim Entschluss zum Fahrzeugkauf oder der Bemessung des Wertes eines der wichtigsten Faktoren. Maßgebliches Kriterium für die Bestimmung des Alters eines Fahrzeuges ist das Baujahr. Das Datum der Erstzulassung ist dagegen kein zuverlässiger Anhaltspunkt für das Fahrzeugalter, da zwischen Herstellung und Erstzulassung mehrere Monate liegen können. Spricht ein Privatverkäufer vom Baujahr, wird er in der Regel das Modelljahr oder das Jahr der Erstzulassung meinen.

Ein höheres Fahrzeugalter (Baujahr, Datum der Erstzulassung) stellt einen Sachmangel dar und kann im Einzelfall zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigen.

Arglistige Täuschung