"Gekauft wie gesehen"

Garantie

Bei der Garantie handelt es sich nach der gesetzlichen Bestimmung um eine Vereinbarung, mit der der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr dafür übernimmt, dass die verkaufte Sache zur Zeit des Gefahrübergangs, d.h. in der Regel mit Übergabe des Fahrzeugs eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder für eine bestimmte Dauer behält. Die Garantie kann somit die Beschaffenheit der Sache (Beschaffenheitsgarantie) oder die Haltbarkeit für eine gewisse Dauer (Haltbarkeitsgarantie) betreffen.

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