Antrag auf Ermittlung wegen formaler Mängel des Bußgeldbescheids

Antrag auf Einstellung wegen formaler Mängel des Bußgeldbescheids

 

Der Bußgeldbescheid weist formale Mängel auf. Er ist deswegen unwirksam und nicht geeignet, rechtliche Wirkung herbeizuführen. Das Verfahren ist daher einzustellen.

Dem Mandanten wird zur Last gelegt, um 1.00 Uhr nachts in ... auf einer auch um diese Zeit noch belebten Hauptverkehrsstraße die Ampelanlage an der ...-Kreuzung bei Rotlicht passiert zu haben. RichtigerweisesindzweiVerkehrsampelnimAbstandvonca.100 m, nämlich an der ...-Kreuzung und an der ...-Kreuzung vorhanden. Der Mandant ist von ... gekommen und zwischen diesen beiden Ampeln nach rechts auf die Hauptstraße eingebogen, so dass er die ...-Kreuzungsampel überhaupt nicht passiert hat. Die von ihm überquerte Ampel zeigte Grünlicht.

Damit ist im Bußgeldtatbestand ein völlig anderer Lebenssachverhalt im Sinne von § 264 StPO, § 46 OWiG dargelegt.

Des Weiteren ist mein Mandant über die angegebene Ampel nicht zur im Bußgeldbescheid erwähnten Tatzeit, sondern ca. 3 Stunden später gefahren.