Antrag auf gerichtliche Entscheidung und Vollziehungsaussetzung

An die Bußgeldstelle ...

Dortiges Geschäftszeichen: ...

 

In der Bußgeldsache

gegen

...

beantrage ich gegen den Verwerfungsbeschluss vom ...

Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG

und zugleich Aussetzung der Vollziehung des Bußgeldbescheids zum Aktenzeichen ... vom ..., § 307 Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG.

Begründung:

Der Verwerfungsbeschluss vom ... ist fehlerhaft ergangen. Die Bußgeldstelle hat den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom ... fehlerhaft verworfen. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde am ... vom Unterfertigten diktiert und am selben Tag unterschrieben. Er wurde sodann am nächsten Tag, also noch innerhalb der 14-tägigen Einspruchsfrist durch Boten, und zwar durch die Auszubildende ... des Büros in den Hausbriefkasten der Behörde eingeworfen. Dies hat sie auf dem in Kopie beiliegenden Einwurfvermerk auch so festgehalten.

Mit Einwurf ist der Einspruch der Behörde zugegangen, da er damit in ihre Verfügungsgewalt gelangt ist (Göhler, OWiG, 18. Aufl. 2021, § 67 Rdnr. 32a). Es war nicht erforderlich, dass ein Bediensteter der Behörde bei der Annahme mitwirkte.

Eine Kopie aus der Handakte des Unterfertigers sowie eine Eidesstattliche Versicherung der Auszubildenden über den erfolgten Einwurf zum angegebenen Zeitpunkt liegen diesem Antrag bei. Der Einspruch ist damit rechtzeitig ergangen, der Verwerfungsbeschluss demgemäß fehlerhaft.