Einspruch gegen Bußgeldbescheid wg. Nichterscheinens zum Verkehrsunterricht

An das Ordnungsamt ...

 

Az. dort ...

Az. hier ...

zeige ich an, dass ich Frau ... vertrete; die mich legitimierende Vollmacht liegt an/liegt in Kopie an.

Namens und in Vollmacht lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom ... zum dortigen Aktenzeichen ...

Einspruch

ein.

Ich widerspreche einer Beschlussentscheidung/ich rege Beschlussentscheidung an.

Ich beantrage,

das Bußgeldverfahren einzustellen.

Begründung:

Der Einspruch wird auf zweierlei Argumente gestützt:

1.   Es liegt keine vollstreckungsfähige Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht vor. Zwar hat die Verwaltungsbehörde die sofortige Vollziehbarkeit der zugrundeliegenden Vorladungs-Verfügung angeordnet, das Verwaltungsgericht hat jedoch auf entsprechenden hiesigen Antrag die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Zu Beweiszwecken wird Ablichtung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes ... zum Aktenzeichen ... überreicht, im übrigen Beweis angetreten durch Beiziehung der verwaltungsgerichtlichen Vorgänge.

2.   Der zugrundeliegende Verkehrsverstoß rechtfertigt nicht die Vorladung, damit ist auch der Bußgeldbescheid ungerechtfertigt (OLG Neustadt, DAR 1962, 24). Bezüglich des verwaltungsbehördlichen Ermessensfehlgebrauches bei Vorladung zum Verkehrsunterricht mache ich zum Vortrag und nehme der Einfachheit halber Bezug auf die angeschlossene Kopie der Widerspruchseinlegung mit ausführlicher Begründung.

 

... Rechtsanwalt