Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Verkehrsstrafrecht Online
Verkehrsstrafrecht Online
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Handbuch
Unfallregulierung in Europa
Lexika
Arbeitshilfen
Archiv
Rechtsprechung
Gesetze
Spezialreporte
Handy am Steuer
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Autoren
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis Ausland
Handbuch
Unfallregulierung in Europa
Lexika
Arbeitshilfen
Archiv
Rechtsprechung
Gesetze
Spezialreporte
Handy am Steuer
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Autoren
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis Ausland
Arbeitshilfen
Schriftsatzmuster
Verkehrszivilrecht
Detaillierte Schadensbegründung gegenüber der Versicherung
Reparatur
Reparatur
Ersatz des Rechnungsbetrags auch bei Überschreitung der im Gutachten vorgeschätzten Kosten
Ersatz des Rechnungsbetrags, auch wenn dieser 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts übersteigt
130-%-Grenze bei tatsächlicher Wiederherstellung wird ohne Abzug des Restwerts berechnet
130-Prozent-Grenze auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
130-Prozent-Grenze auch bei Leasingfahrzeugen
Berechnung nach Gutachten auch bei behelfsmäßiger bzw. teilweiser Reparatur
Berechnung nach Gutachten auch bei Eigenreparatur
Keine Kürzung auf mittleren Stundenverrechnungssatz
Berechnung nach Gutachten ohne Verpflichtung zur Vorlage der Reparaturrechnung
Ersatzleistung nicht von Vorlage einer Reparaturrechnung abhängig
Ersatz nach Gutachten auch bei Reparatur in eigener, ausgelasteter Werkstatt
Ersatz der Mehrwertsteuer, auch wenn Sie bei der Schadensbeseitigung nicht tatsächlich anfällt
Schreiben: Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt
Ersatz des Rechnungsbetrags auch bei Überschreitung der im Gutachten vorgeschätzten Kosten
Ersatz des Rechnungsbetrags, auch wenn dieser 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts übersteigt
130-%-Grenze bei tatsächlicher Wiederherstellung wird ohne Abzug des Restwerts berechnet
130-Prozent-Grenze auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
130-Prozent-Grenze auch bei Leasingfahrzeugen
Berechnung nach Gutachten auch bei behelfsmäßiger bzw. teilweiser Reparatur
Berechnung nach Gutachten auch bei Eigenreparatur
Keine Kürzung auf mittleren Stundenverrechnungssatz
Berechnung nach Gutachten ohne Verpflichtung zur Vorlage der Reparaturrechnung
Ersatzleistung nicht von Vorlage einer Reparaturrechnung abhängig
Ersatz nach Gutachten auch bei Reparatur in eigener, ausgelasteter Werkstatt
Ersatz der Mehrwertsteuer, auch wenn Sie bei der Schadensbeseitigung nicht tatsächlich anfällt
Schreiben: Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt
Reparatur
Ersatz des Rechnungsbetrags auch bei Überschreitung der im Gutachten vorgeschätzten Kosten
Ersatz des Rechnungsbetrags, auch wenn dieser 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts übersteigt
130-%-Grenze bei tatsächlicher Wiederherstellung wird ohne Abzug des Restwerts berechnet
130-Prozent-Grenze auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
130-Prozent-Grenze auch bei Leasingfahrzeugen
Berechnung nach Gutachten auch bei behelfsmäßiger bzw. teilweiser Reparatur
Berechnung nach Gutachten auch bei Eigenreparatur
Keine Kürzung auf mittleren Stundenverrechnungssatz
Berechnung nach Gutachten ohne Verpflichtung zur Vorlage der Reparaturrechnung
Ersatzleistung nicht von Vorlage einer Reparaturrechnung abhängig
Ersatz nach Gutachten auch bei Reparatur in eigener, ausgelasteter Werkstatt
Ersatz der Mehrwertsteuer, auch wenn Sie bei der Schadensbeseitigung nicht tatsächlich anfällt
Schreiben: Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Verkehrsstrafrecht Online
Verkehrsstrafrecht Online
Bestellformular
Online-Portal
Bezugszeitraum: 12 Monate
Angebotspreis zum Start des Portals: 198,00 € pro Monat zzgl. USt
14-Tage-Gratis-Test
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen