Haftungssystem

Autor: Göppl

Grundlage für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist das Versicherungsgesetz der bosnisch-kroatischen Teilrepublik von 1995. In diesem sind auch die Vorschriften über die Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten. Für alle Fahrzeuge besteht Versicherungspflicht. Entschädigungsansprüche können direkt gegenüber der Versicherung des Schädigers geltend gemacht werden. Neben Schadenersatzansprüchen aufgrund Verschuldenshaftung kommt auch die Geltendmachung bei Ansprüchen aus Gefährdungshaftung in Betracht.

Das Verschulden des Unfallverursachers wird gesetzlich vermutet. Der Unfallverursacher kann aber den Beweis erbringen, dass er den Unfall nicht verschuldet hat. Der Geschädigte ist daher nicht verpflichtet, das Verschulden der Gegenseite nachzuweisen.

Hier greift ausschließlich die Gefährdungshaftung.