Autor: Göppl |
Unter Angabe des amtlichen Kennzeichens kann sowohl der Halter wie auch der Pflichtversicherer festgestellt werden. Die entsprechende Anfrage ist über das Grüne-Karte-Büro von Bosnien-Herzegowina oder überdie zuständige Polizeidienststelle zu stellen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|