Halter- und Versicherungsermittlung

Autor: Göppl

Unter Angabe des amtlichen Kennzeichens kann sowohl der Halter wie auch der Pflichtversicherer festgestellt werden. Die entsprechende Anfrage ist über das Grüne-Karte-Büro von Bosnien-Herzegowina oder überdie zuständige Polizeidienststelle zu stellen.