Autor: Göppl |
Eine Erstattung erfolgt nur, wenn das Unfallfahrzeug zur Berufsausübung benötigt wird. Sind diese Voraussetzungen nachgewiesen, erfolgt eine Erstattung der Mietwagenkosten unter Abzug von 20 % für ersparte Eigenkosten. Ein Ersatz wird nur für den Zeitraum der tatsächlichen Reparatur gewährt. Stand- und Wartezeiten werden hierbei nicht berücksichtigt.
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