Anwaltsgebühren

Autor: Hering

In Estland gibt es keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Die Anwaltsgebühren müssen bei der Mandatserteilung vereinbart werden. Möglich ist die Festlegung eines Festbetrags, eines Stundensatzes oder sogar ein erfolgsabhängiges Honorar.

Die außergerichtlichen Kosten eines beauftragten Anwalts werden von der gegnerischen Versicherung nicht erstattet.

Im Falle eines Prozesses hat der Unterlegene die Kosten des Verfahrens und insbesondere auch die Kosten des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei im angemessenen Umfang zu tragen.